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   BFH, 23.06.1977 - V R 96/72   

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BFH, 23.06.1977 - V R 96/72 (https://dejure.org/1977,1160)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1977 - V R 96/72 (https://dejure.org/1977,1160)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - V R 96/72 (https://dejure.org/1977,1160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Parteivereinbarung - Kreditgewährung - Verschaffung von Restschuldversicherungsschutz - Nebenleistung - Steuerbefreiung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1951 § 4 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1951) § 4 Nr. 8

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 568
  • VersR 1978, 95
  • DB 1977, 2263
  • BStBl II 1977, 744
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.07.1970 - V R 32/70

    Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Denn eine Nebenleistung könne nur dann als unselbständig neben der Hauptleistung stehen, wenn die Hauptleistung von ihr abhängig sei, wenn also die Hauptleistung ohne die Nebenleistung nicht erbracht werden könne, bzw. wenn, wie der BFH im Urteil vom 9. Juni 1970 V R 32/70 (BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645) ausgesprochen habe, "die Nebenleistung der Hauptleistung notwendigerweise diene".

    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. August 1962 V 29/60 U, BFHE 75, 764, BStBl III 1962, 544; vom 10. November 1966 V 103/64, BFHE 87, 444, BStBl III 1967, 190; vom 13. Februar 1969 V R 68/67, BFHE 95, 302, BStBl II 1969, 449, und vom 9. Juni 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Nach der Entscheidung des BFH V R 32/70 genüge es vielmehr auch, daß die Erbringung der Nebenleistung auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhe.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (V R 32/70; so bereits Urteil des RFH vom 25. April 1940 V 121/39, RFHE 48, 277, RStBl 1940, 655) erstreckt sich zwar die Steuerfreiheit auch auf solche Nebenleistungen, die mit der Kreditgewährung in so unmittelbarem Zusammenhang stehen, daß die hierfür bezahlten Entgelte gewissermaßen noch als solche für die Kreditgewährung selbst angesehen werden können.

    Darüber hinaus hat der Senat allerdings im Urteil V R 32/70 die Auffassung vertreten, ein unmittelbarer Zusammenhang sei auch dann zu bejahen, wenn die Nebenleistung der Hauptleistung notwendigerweise diene, auch wenn gesetzliche Anordnungen fehlten.

    Diese wirtschaftlichen Gründe machen aber den Abschluß einer Restschuldversicherung nicht, wie es der Senat in der Entscheidung V R 32/70 verlangt hat, unerläßlich.

    Der Hinweis des Senats im Urteil V R 32/70 auf die Möglichkeit, daß auch vertragliche Abmachungen einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen einer Nebenleistung und einer Hauptleistung in der erforderlichen Weise herstellen können, ist jedenfalls nicht dahin zu verstehen, daß allein bereits eine vertragliche Vereinbarung über den Abschluß einer Restschuldversicherung für die Herstellung der erforderlichen Verklammerung ausreichend ist.

    Soweit aus der Entscheidung V R 32/70 weitergehende Folgerungen abgeleitet wurden (vgl. FG Düsseldorf IX 262/69 U und Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, 10. Aufl., Rdnr. 129/1 zu § 4 Nr. 8), kann dem nicht gefolgt werden.

  • BFH, 10.11.1966 - V 103/64

    Voraussetzungen der Freistellung von Gebühren für die Wertschätzung von

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. August 1962 V 29/60 U, BFHE 75, 764, BStBl III 1962, 544; vom 10. November 1966 V 103/64, BFHE 87, 444, BStBl III 1967, 190; vom 13. Februar 1969 V R 68/67, BFHE 95, 302, BStBl II 1969, 449, und vom 9. Juni 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Dies wurde verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil vom 4. September 1952 V 19/51 U, BFHE 56, 724, BStBl III 1952, 277), hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67).

  • BFH, 13.02.1969 - V R 68/67

    Darlehnsgebühr - Kontogebühr - Bausparkasse

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. August 1962 V 29/60 U, BFHE 75, 764, BStBl III 1962, 544; vom 10. November 1966 V 103/64, BFHE 87, 444, BStBl III 1967, 190; vom 13. Februar 1969 V R 68/67, BFHE 95, 302, BStBl II 1969, 449, und vom 9. Juni 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Dies wurde verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil vom 4. September 1952 V 19/51 U, BFHE 56, 724, BStBl III 1952, 277), hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67).

  • BFH, 30.08.1962 - V 29/60 U

    Umsatzsteuerfreiheit der Gebühren für die Schätzung des Wertes der

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30. August 1962 V 29/60 U, BFHE 75, 764, BStBl III 1962, 544; vom 10. November 1966 V 103/64, BFHE 87, 444, BStBl III 1967, 190; vom 13. Februar 1969 V R 68/67, BFHE 95, 302, BStBl II 1969, 449, und vom 9. Juni 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645).

    Dies wurde verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil vom 4. September 1952 V 19/51 U, BFHE 56, 724, BStBl III 1952, 277), hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67).

  • FG Düsseldorf, 21.12.1971 - IX 262/69
    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Jedenfalls sei aber die Verschaffung des Versicherungsschutzes durch die Klägerin, wie auch das FG Düsseldorf entschieden habe (Urteil vom 21. Dezember 1971 IX 262/69 U, EFG 1972, 206) eine unselbständige Nebenleistung der Kreditgewährung.

    Soweit aus der Entscheidung V R 32/70 weitergehende Folgerungen abgeleitet wurden (vgl. FG Düsseldorf IX 262/69 U und Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, 10. Aufl., Rdnr. 129/1 zu § 4 Nr. 8), kann dem nicht gefolgt werden.

  • RFH, 26.04.1940 - V 121/39
    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Nach der Rechtsprechung des Senats (V R 32/70; so bereits Urteil des RFH vom 25. April 1940 V 121/39, RFHE 48, 277, RStBl 1940, 655) erstreckt sich zwar die Steuerfreiheit auch auf solche Nebenleistungen, die mit der Kreditgewährung in so unmittelbarem Zusammenhang stehen, daß die hierfür bezahlten Entgelte gewissermaßen noch als solche für die Kreditgewährung selbst angesehen werden können.

    Der erforderliche enge Zusammenhang liegt jedenfalls nicht schon darin, daß durch die Kreditgewährung erst das zu versichernde Risiko entsteht, solange dessen Abdeckung durch Versicherungsschutz nicht unerläßlich ist; vielmehr liegt hier nur ein mittelbarer Zusammenhang vor (vgl. RFH-Entscheidung V 121/39).

  • BFH, 04.09.1952 - V 19/51 U

    Steuerbefreiung von Gebühren im Rahmen einer Kreditgewährung

    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    Dies wurde verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil vom 4. September 1952 V 19/51 U, BFHE 56, 724, BStBl III 1952, 277), hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67).
  • OLG München, 27.02.1976 - 2 U 3384/75
    Auszug aus BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
    In der neueren Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Frage, ob die Kosten für eine Restschuldversicherung zur Effektivverzinsung gemäß § 1 a Abs. 1 Nr. 4 des Abzahlungsgesetzes gehören bzw. bei der Prüfung, ob die Kreditkosten insgesamt die Wuchergrenze erreichen, wird ebenfalls davon ausgegangen, daß die Beschaffung des Versicherungsschutzes eine gesonderte, von der Kreditgewährung zu trennende Leistung ist, so daß die für die Versicherung bezahlten Gebühren/Prämien nicht dem Zins hinzugerechnet werden dürfen (OLG Köln, Wertpapier-Mitteilungen 1973 S. 156 - WM 1973, 156 - und OLG München, - NJW 1977, 152 - a. M. Kammergericht Berlin, WM 1975, 128; vgl. auch Scholz in MDR 1976, 281).
  • FG Köln, 05.02.1998 - 2 K 7300/96

    Klage einer niederländischen Leasing-Gesellschaft auf Durchführung der Vergütung

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  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Nebensächlich ist eine Leistung, wenn sie die andere lediglich dergestalt ergänzt, daß sie sie erst ermöglicht, abrundet oder verbessert (vgl. Weiß, Anmerkung zu dem Urteil des BFH vom 23. Juni 1977 V R 96/72, UStR 1977, 179).
  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 6081/94

    Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

    Hingegen hat er es abgelehnt, die Verschaffung einer Restschuldversicherung durch die kreditgewährende Bank (BFH-Urteil vom 23. Juni 1977 V R 96/72, BStBl II 1977, 744 ), die Gestellung zentraler Fernsprech- und Fernschreibeinrichtungen durch den Vermieter eines Bürohauses (BFH-Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BStBl II 1977, 881 ), die Überlassung eines Parkplatzes an die Besucher eines Zoos (BFH in BStBl II 1981, 231 ) oder den Verkauf von Speisen und Getränken an die Besucher eines Filmtheaters (BFH in BStBl II 1995, 429 und in BFH/NV 1996, 269) als Nebenleistungen zur Kreditgewährung, Vermietung, Zurschaustellung der Tiere oder Filmvorführung zu bewerten.

    Könnten hingegen die verschiedenen Leistungen auch unabhängig voneinander erbracht werden und werden sie lediglich freiwillig miteinander verbunden, so scheidet ihre Einstufung als Haupt- und Nebenleistung aus (BFH in BStBl II 1977, 744 ).

  • BGH, 13.02.1985 - IVa ZB 15/84

    Berufungseilegung - Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Fristablauf -

    Das Berufungsgericht orientiert sich für seine Auffassung an dem Beschluß des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1978 (III ZB 7/78, in VersR 1978, 95 nur unvollständig abgedruckt).
  • BFH, 08.05.1980 - V R 126/76

    Zinsdifferenz (sog. Packing) als Entgelt für Kreditvermittlung

    Dabei würde es sich jedoch um unselbständige Nebenleistungen (zu den Voraussetzungen vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juni 1977 V R 96/72, BFHE 122, 568, BStBl II 1977, 744 mit Anmerkung von Weiß in Umsatzsteuer-Rundschau 1977 S. 179 - UStR 1977, 179 -) zu seiner Vermittlungstätigkeit handeln.
  • BFH, 28.09.1990 - V B 57/90

    Voraussetzungen für die Annahme einer Nebenleistung einer Bausparkasse

    Es hat seine rechtlichen Erwägungen im Streitfall aber allein dem Urteil des Senats vom 23. Juni 1977 V R 96/72 (BFHE 122, 568, BStBl II 1977, 744 - zur Kreditvermittlung unter Übernahme der Gewährleistung -) entnommen.
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